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Sichern Sie sich eine Förderung beim Einbau von ALUKON Sonnenschutzanlagen

Wussten Sie, dass sich der Staat beim Ersatz oder erstmaligen Einbau von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung finanziell beteiligt? Mit der Bundesförderung für effiziente Gebäude (BEG 2021) wird die energetische Gebäudeförderung des Bundes neu aufgesetzt.

Für Einzelmaßnahmen an der Gebäudehülle beträgt der Fördersatz 20 Prozent. Das förderfähige Mindestinvestitionsvolumen (Bagatellgrenze) für außenliegenden Sonnenschutz liegt bei 2.000 Euro (brutto). Die maximale Höhe der förderfähigen Kosten ist für jedes Teilprogramm festgelegt. Im Teilprogramm „Einzelmaßnahmenˮ (Teilprogramm BEG EM) beträgt diese für Wohngebäude 60.000 Euro pro Wohneinheit.

Gefördert werden:

•  Erstmaliger Einbau beziehungsweise Erneuerung von Rollladen und anderen außenliegenden Sonnenschutzvorrichtungen
•  Systeme zur optimierten Tageslichtversorgung zum Beispiel über Lichtlenksysteme oder strahlungsabhängige Steuerung 

Holen Sie sich jetzt den Zuschuss für den erstmaligen Einbau oder Ersatz von außenliegenden Sonnenschutzeinrichtungen mit optimierter Tageslichtversorgung. Motorisierter außenliegender Sonnenschutz aus dem Hause ALUKON erfüllt die Anforderungen an die geforderte optimierte Tageslichtversorgung.

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